Kirchgemeindeversammlung
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet einmal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach der Regelung der reformierten Landeskirche.
Die Versammlung wählt:
- die Präsidentin/den Präsidenten und die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgmeindeversammlung
- die Präsidentin/den Präsidenten und die Präsidentin/den Präsidenten des Kirchgemeinderates
- die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
- die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode
- die Abgeordneten der Kirchgemeinde in die Bezirkssynode Seeland
- die Abgeordneten der Kirchgemeinde in den Grossen Kirchenrat
Zudem beschliesst die Versammlung den Bericht des Datenschutzbeauftragenden.
Der Kirchgemeinderat informiert die Kirchgemeindeversammlung über seine Tätigkeiten.
Weitere Befugnisse und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement geregelt.
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet voraussichtlich am 28. November 2024 statt.
Teilrevision Organisationsreglement Kirchgemeinde Lerchenfeld Art. 16 Abs. 1; Art. 23 Abs. 2; Art. 62 Abs. 3